VERKAUFSBEDINGUNGEN – LW-001
- Allgemein
- Durch die Aufgabe seiner Bestellung bestätigt der Käufer, dass er diese Bedingungen gelesen und akzeptiert hat und dass bei der Erstellung dieses Angebots keine anderen Zusicherungen, Abreden, Bedingungen oder Vereinbarungen als die hierin ausdrücklich dargelegten gemacht oder auf sie vertraut wurden.
- LaunchWorks, LLC, (im Folgenden als LW bezeichnet) behält sich das Recht vor, Spezifikationen, Preise und Verfügbarkeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Es wird alles unternommen, um den Käufer so früh wie möglich über erforderliche Änderungen zu informieren.
- Einige oder alle Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch eine individuelle Dienstleistungsvereinbarung geändert oder ersetzt werden.
- Alle von LW abgegebenen Angebote ohne Eingang, Prüfung und Bestätigung der anwendbaren Prüfvorschriften und Zeichnungen durch LW sind nur Schätzungen und können jederzeit geändert werden.
- Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verfallen alle Angebote dreißig (30) Tage nach dem Ausstellungsdatum.
- "Produktspezifikationsdatei"Oder"PSF“ bedeutet ein solches schriftliches Dokument, das unter dem Qualitätssystem von LW kontrolliert wird und alle Liefer- und Herstellungsanforderungen und Spezifikationen für jedes Produkt umfasst.
- Aufträge; Preisgestaltung
- Sofern nicht anders angegeben, sind die Preise für alle Produkte in US-Dollar angegeben. Die Preise gelten für die vom Käufer genehmigte Version der Stückliste.
- Der Käufer zahlt LW den vollen Anteil jeder Lieferung oder Freigabe von Produkten innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zeitrahmens. Rechnungen werden an die in der Bestellung angegebene „Rechnungsadresse“ gesendet.
- Alle Produkte werden geliefert Werke (Versandstelle). Der Käufer trägt die tatsächlichen Kosten für den Transport des Eigentums des Käufers zum und vom Werk von LW. Das Eigentum und die Gefahr des Verlusts der Produkte gehen von LW auf den Käufer über, sobald LW die Produkte zur Abholung durch den vom Käufer benannten Spediteur bereitstellt.
- Für den Fall, dass der Käufer zahlungsunfähig wird oder eine allgemeine Abtretung zugunsten von Gläubigern vornimmt, oder gegen ihn einen Insolvenz- oder Sanierungsantrag stellt oder einen anderen Rechtsbehelf zur Befreiung von Schuldnern anstrebt, oder in debt Falls ein Konkursverwalter des Eigentums oder Geschäfts des Käufers bestellt wird, kann LW nach seiner Wahl ohne Mitteilung an den Käufer seine Leistung im Rahmen des Angebots kündigen und den Käufer als in Verzug behandeln und alle ausstehenden Beträge, die an LW zu zahlen sind, sofort fällig stellen und zahlbar.
- Die Annahme einer Bestellung durch LW hängt von der Zustimmung von LW zur Kreditwürdigkeit des Käufers nach alleinigem und freiem Ermessen von LW ab. Die Zahlungsbedingungen sind wie im Angebot angegeben. Laufende Zahlungsrückstände aus früheren Bestellungen können eine zuvor genehmigte Gutschrift aussetzen oder ungültig machen. Wenn nach alleinigem und uneingeschränktem Ermessen von LW die Kreditwürdigkeit des Käufers zu irgendeinem Zeitpunkt nicht zufriedenstellend ist, können die hierin enthaltenen Zahlungsbedingungen nach Wahl von LW geändert, der Vertrag ohne Haftung gegenüber LW gekündigt und/oder die Leistung bis zum Erhalt einer zufriedenstellenden Sicherheit ausgesetzt werden . Alle überfälligen Zahlungen gelten als überfällig und werden mit eineinhalb Prozent (1.5 %) pro Monat verzinst. Für den Fall, dass LW die Dienste eines Inkassobüros oder Anwalts mit der Einziehung solcher Beträge in Anspruch nimmt, verpflichtet sich der Käufer, angemessene Gebühren und Kosten zu zahlen, die LW entstehen, unabhängig davon, ob eine Klage erhoben wird oder nicht.
- Preise, die auf der Verwendung von behördlichen und/oder vom Käufer bereitgestellten Materialien basieren, können geändert werden, falls diese Materialien nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Vorgeschlagene Lieferabrufe setzen auch den rechtzeitigen Eingang der genannten staatlichen und/oder vom Käufer bereitgestellten Materialien bei LW voraus.
- Die angegebenen Preise sind netto ( Werksversandstelle) und enthalten keine Verkaufs-, Gebrauchs-, Verbrauchs- oder ähnlichen Steuern. Alle Steuern, die von Bundes-, Landes- oder anderen Regierungsbehörden auf den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, auf die in diesem Angebot Bezug genommen wird, erhoben werden, sind vom Käufer zusätzlich zum angegebenen Preis zu zahlen. Der Betrag aller gegenwärtigen oder zukünftigen Verkaufs-, Gebrauchs-, Verbrauchs- oder ähnlichen Steuern, die auf die Bestellung des Käufers anwendbar sind, muss vom Käufer bezahlt werden oder der Käufer muss LW eine von den Steuerbehörden akzeptierte Steuerbefreiungsbescheinigung vorlegen.
- Alle angenommenen Bestellungen können vom Käufer nur nach schriftlicher Zustimmung von LW und Zahlung eines von LW festzulegenden Betrags an LW storniert oder gekündigt werden, der LW angemessen für angefallene Material-, Arbeits- und Konstruktionskosten entschädigt, falls zutreffend. zuzüglich eines angemessenen Gewinns für den Prozentsatz der geleisteten Arbeit, falls zutreffend.
- Die Annahme einer Bestellung durch den Käufer durch LW setzt ausdrücklich die Zustimmung des Käufers zu den hierin dargelegten Bedingungen voraus. Ergänzende oder abweichende Bedingungen der Bestellung des Käufers sind für LW nicht verbindlich. Telefonische Bestellungen werden von LW zum Vorteil des Kunden entgegengenommen und es wird alles unternommen, um vor Beginn der Arbeiten vollständige und genaue Informationen zu erhalten; das Risiko einer telefonischen Bestellung liegt jedoch beim Käufer. Stimmen die Angaben in einer Auftragsbestätigung nicht vollständig mit dem Verständnis der telefonischen Bestellung durch LW überein, so gelten die Bedingungen der telefonischen Bestellung, die Bedingungen des schriftlichen LW-Angebots.
- Wenn ein Budgetpreis angegeben wird, dient er nur der Vorplanung des Käufers und darf erst dann als Festpreis ausgelegt werden, wenn er von LW schriftlich in einen Festpreis umgewandelt wurde.
- LW behält sich das Recht vor, alle Druck- oder Schreibfehler, die in den Preisen oder Spezifikationen des Angebots enthalten sein können, sowohl vor als auch nach der Annahme zu korrigieren.
- Dienstleistungen (soweit für den Arbeitsumfang zutreffend)
- Zu den Dienstleistungen gehören unter anderem Onboarding, Entwicklung, Tests, Validierung und alle anderen von LW bereitgestellten Dienstleistungen.
- LW ist nicht verpflichtet, zusätzliche Leistungen, einschließlich Wiederholungsprüfungen, die nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung von LW enthalten sind, ohne zusätzliche, einvernehmlich zu vereinbarende Vergütung zu erbringen. Die dort angegebenen Preise gelten nur für diese Beschaffung und sind für LW nicht als Preisgrundlage für Nach- oder Wiederholungsprüfungen bindend. Jegliche Angaben oder Aufschlüsselungen der darin genannten Preise dienen Informationszwecken oder der Erstellung von Angebotsplänen und sind für LW nicht bindend als Grundlage für Preiserhöhungen der Gesamtaufgabe oder für die Preisgestaltung nachfolgender Dienstleistungen, sofern nicht anders angegeben.
- Sollte der Käufer aus irgendeinem Grund mit den Ergebnissen oder dem Abschluss einer Dienstleistung nicht einverstanden sein und/oder zusätzliche Arbeiten zur Überprüfung erfordern, ist LW berechtigt, die zusätzlichen Arbeiten und/oder Materialien, die über den Umfang des ursprünglichen Kaufs hinausgehen, neu zu kalkulieren und in Rechnung zu stellen Befehl.
- Der Käufer stimmt zu, Muster (einschließlich Materialien und/oder Prototypen) und gegebenenfalls erforderliche technische Daten bereitzustellen, damit LW nach Eingang der Bestellung des Käufers zeitnah fortfahren kann. Sofern nicht anders angegeben, basieren die angegebenen Preise auf dem Eingang von Mustern und erforderlichen Daten innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Auftragseingang, sofern nicht anders vereinbart. Im Falle einer Verzögerung des Beginns der Arbeiten von mehr als dreißig (30) Tagen oder einer anderen einvernehmlich vereinbarten Frist, die durch das Versäumnis des Käufers, die erforderlichen Muster zu liefern, oder andere Verzögerungen oder Nichterfüllung seitens des Käufers verursacht wird Käufer, die hierin angegebenen Preise unterliegen der Überprüfung und Überarbeitung durch LW und sind mit dem Käufer schriftlich vereinbart. Ungeachtet anderer gegenteiliger Bestimmungen dieser Bestellung ist LW nicht verpflichtet, seine Verpflichtungen aus der Bestellung zu erfüllen, wenn der Käufer LW die hierin vorgesehenen Muster und technischen Daten nicht zur Verfügung stellt.
- Wenn der Service aus irgendeinem Grund, der sich der Kontrolle von LW entzieht, für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen auf Anweisung des Käufers oder ohne Anweisung des Käufers unterbrochen wird, kann der abgeschlossene Teil der Arbeit dem Käufer in Rechnung gestellt werden und ist auf der Grundlage der normale Zahlungsbedingungen wie unten angegeben.
- Dies schließt Muster, Produkte oder Materialien ein, die LW zur Verwendung zur Erbringung von Dienstleistungen überlassen wurden. Ungeachtet des Vorstehenden gehen alle von LW erbrachten Dienstleistungen und alle Tests, die unter Verwendung der Ausrüstung und Einrichtungen von LW im Rahmen des Auftrags durchgeführt werden, ob durch LW oder das Personal des Käufers, auf das Risiko des Käufers, soweit Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Käufers entstehen Eigentum während solcher Dienstleistungen betroffen ist, und LW haftet nicht für Verluste oder Schäden am Eigentum des Käufers, die während solcher Dienstleistungen auftreten. Wenn die im Rahmen dieser Vereinbarung durchzuführenden Arbeiten direkt oder indirekt einem Vertrag im Auftrag einer Behörde der Regierung der Vereinigten Staaten zuzurechnen sind, unterliegt die Haftung von LW für Schäden, Verluste oder Verletzungen an Prüfmustern oder anderen vom Käufer bereitgestellten Geräten den Bestimmungen von DAR (ASPR) 7-104.24 Unterabsatz (g), wie für ausgehandelte Festpreisverträge anwendbar. Für die Zwecke der Anwendung von DAR (ASPR) 7-104, 24 Unterabsatz (g) hierauf sind alle Bezugnahmen auf „Auftragnehmer“ so auszulegen, dass sie „LW“ bedeuten, und „von der Regierung bereitgestelltes Eigentum“ ist so auszulegen, dass es „Eigentum“ bedeutet vom Käufer bereitgestellt.“
- Inspektion von Produkten.
- LW wird dem Käufer eine solche Menge der Qualitätskontrolle („QC”) Produktmuster, wie im PSF angegeben, das vom Käufer in angemessener Weise von jeder neuen Produktcharge angefordert werden muss. Der Käufer muss die QK-Produktprobe bis zu fünfzehn (15) Tage ab Versanddatum inspizieren/testen und LW spätestens am Ende dieses Zeitraums von fünfzehn Tagen mitteilen, ob die QK-Produktproben wie erforderlich funktionieren (wie in der PSF angegeben). . Wenn die QC-Produktproben akzeptabel sind oder der Käufer bis zum Ende des Zeitraums von fünfzehn Tagen keine QC-Ergebnisse bereitgestellt hat, wird die Produktcharge in den Bestand freigegeben und ist für den Versand verfügbar. Wenn die QC-Produktproben nicht akzeptabel sind, untersuchen der Käufer und LW den Fehler und versuchen, die Probleme gemäß Abschnitt 4(c) zu beheben. LW ist nicht verantwortlich für irgendwelche Verbindlichkeiten, einschließlich Ansprüchen Dritter, die direkt oder indirekt mit einem Produkt zusammenhängen, sobald es in den Bestand aufgenommen und für den Versand bereitgestellt wurde.
- Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, die Produkte unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und LW schriftlich über die genaue Art von Mengeneinwänden oder Behauptungen zu informieren, dass die Produkte gegen eine der hierin vorgesehenen Garantien verstoßen. Eine solche schriftliche Mitteilung muss (a) innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt erfolgen, wenn sich der Anspruch auf die Menge bezieht, und (b) innerhalb von dreißig (30) Tagen, wenn sich der Anspruch auf eine Garantieverletzung bezieht. LW ist daraufhin unverzüglich und angemessen Gelegenheit zu geben, die Produkte zu inspizieren. Unterlässt der Käufer eine solche Mitteilung oder bietet er keine Gelegenheit zur Inspektion, gelten die Produkte als konform mit den Bedingungen und der Käufer ist verpflichtet, die Produkte gemäß diesen Bedingungen anzunehmen und zu bezahlen. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf alle Rechte, die der Käufer möglicherweise hat, um die Annahme nach einer der oben genannten Fristen von vierzehn (14) oder dreißig (30) Tagen zu widerrufen oder zu verweigern, je nachdem, welche anwendbar sind.
- Wenn der Käufer rechtzeitig mitteilt, dass das QC-Produkt versagt oder das letzte Los gegen eine geltende Garantie verstößt, und LW eine angemessene Gelegenheit zur Inspektion gibt, dann (i) wenn der Anspruch auf einen Mangel von mehr als zehn Prozent (10 %) der gesamten Bestellung besteht , kann der Käufer LW auffordern, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Mitteilung bei LW zu beheben: und (ii) wenn sich der Anspruch auf eine Garantieverletzung bezieht, kann LW nach eigenem Ermessen entweder die fehlerhaften Produkte reparieren oder ersetzen oder zurückzahlen der Preis davon. Wenn LW die Rückgabe der nicht konformen Produkte verlangt, entstehen die hierin enthaltenen Verpflichtungen wegen Verletzung der Garantie nicht, es sei denn, die Produkte wurden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer solchen Aufforderung an LW zurückgesendet. Der Käufer trägt alle Kosten für den Versand und die Installation von Ersatzprodukten. Die oben genannten Verpflichtungen von LW zur Behebung von Mängeln in Mengen von mehr als zehn Prozent (10 %) und zur Reparatur oder zum Ersatz fehlerhafter oder nicht konformer Produkte oder zur Rückzahlung des Kaufpreises werden von den Parteien ausdrücklich als Begrenzung der Haftung von LW und ausschließlich des Käufers vereinbart ausschließliche Abhilfe bei Mengenmängeln und Gewährleistungsverletzungen.
- Lagerung von Produkten und Materialien. Für den Fall, dass der Käufer nicht in der Lage oder nicht bereit ist, die Lieferung von Produkten zum Zeitpunkt der Fertigstellung und/oder des Versands anzunehmen, stellt LW dem Käufer den vollen Kaufpreis in Rechnung, als ob der Versand erfolgt wäre. Wenn LW in der Lage ist, die Produkte (oder verbleibende unbenutzte kundeneigene Materialien) in seinen eigenen Einrichtungen zu lagern, ist LW berechtigt, dem Käufer für die Dauer dieser Lagerung eine angemessene Gebühr für die Handhabung und Lagerung aufzuerlegen. Der Käufer zahlt LW die Kosten für die Lagerung der Produkte oder solcher Materialien, einschließlich einer angemessenen Gebühr für die Lagerung, wenn LW die Produkte oder Materialien auf seinem Eigentum lagert. Produkte oder Materialien, die gemäß dieser Bestimmung für den Käufer gehalten werden, unterliegen dem alleinigen Risiko des Käufers. LW ist nicht verantwortlich für Verluste oder Schäden an den Produkten oder Materialien während einer solchen Lagerung und in keinem Fall haftet LW für Nutzungsausfall oder für indirekte Neben- oder Folgeschäden, die sich aus Schäden oder Verlusten an den Produkten ergeben oder Materialien, während sie von LW oder einer anderen juristischen Person auf Anfrage von LW im Namen des Käufers gelagert werden.
- Entsorgung von Produkten und Materialien. Wenn LW nicht in der Lage ist, Produkte oder kundeneigene Materialien in seinen Einrichtungen zu lagern, muss LW den Käufer benachrichtigen. Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer solchen Benachrichtigung teilt der Käufer LW mit, ob er solche Produkte oder Materialien an ihn oder seinen Beauftragten versenden oder entsorgen lassen möchte (auf Kosten des Käufers). Dem Käufer werden alle Kosten in Rechnung gestellt, die LW im Zusammenhang mit solchen Produkten oder Materialien entstehen, wie z. B. Versand- und Bearbeitungs-, Versicherungs-, Lager- und Entsorgungsgebühren.
- Höhere Gewalt. Zeitpläne werden in gutem Glauben auf der Grundlage der LW vom Käufer zur Verfügung gestellten Informationen angegeben, aber LW haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder andere Ursachen außerhalb seiner Kontrolle verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krieg, Bürgerunruhen, Terroranschläge , Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Sturm, Handlungen oder Versäumnisse von Transportunternehmen, Regierungsgesetze, Epidemien/Pandemien oder deren Bedrohung, Handlungen oder Vorschriften oder andere Vorkommnisse jeglicher Art, die vernünftigerweise außerhalb der Kontrolle von LW liegen, unabhängig davon, ob sie von ähnlicher Art sind oder nicht zu dem Vorstehenden, außerhalb der Kontrolle von LW. Eine solche Verzögerung führt zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit.
- Garantien; Abhilfe.
- In Bezug auf Dienstleistungen garantiert LW, sofern für den Arbeitsumfang zutreffend, nur (i) dass zum Zeitpunkt der Lieferung alle von LW gemäß dem Angebot erbrachten Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt ausgeführt wurden, (ii) die darin enthaltenen Informationen Der schriftliche Bericht über einen solchen Service ist nach bestem Wissen von LW wahr und genau. Der Käufer muss LW innerhalb eines (1) Jahres nach Lieferung schriftlich über jede Verletzung dieser Garantien informieren, und es können keine Ansprüche gegen LW wegen einer solchen Verletzung geltend gemacht werden, es sei denn, eine solche schriftliche Mitteilung erfolgt innerhalb dieser 1-Jahres-Frist.
- In Bezug auf die Lieferung von Produkten garantiert LW, sofern für den Arbeitsumfang zutreffend, dass (i) alle Produkte (soweit von LW hergestellt oder geliefert) den PSF entsprechen; und (b) es wird die Produkte in Übereinstimmung mit dem PSF und allen anwendbaren Gesetzen herstellen und lagern. LW ist gegenüber dem Käufer nicht haftbar, wenn die PSF des Käufers eine Spezifikation auslässt und LW die Bestellung unter Verwendung von Waren ausführt, die im Wesentlichen einer Standard- oder üblichen Spezifikation entsprechen. In keinem Fall haftet LW für ein fehlerhaftes Produkt, wenn die Prüfung ergibt, dass das Produkt über seine normale Kapazität hinaus besteuert wurde oder der fehlerhafte Zustand eines solchen Produkts durch Missbrauch, Missbrauch, unsachgemäße Installation oder Anwendung, unsachgemäße Wartung oder Reparatur, Änderung, Unfall oder Fahrlässigkeit bei Gebrauch, Lagerung, Transport oder Handhabung.
- Zur Klarstellung: Die Garantien von LW erstrecken sich nicht auf vom Kunden bereitgestellte Materialien, das Design und die Spezifikationen, die vom Käufer genehmigt wurden, alle Designaktivitäten oder andere Anweisungen, die der Käufer LW zur Verfügung gestellt hat, und LW lehnt ausdrücklich solche Garantien ab.
- Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen hierin gehen alle Herstellungs- oder Dienstleistungen, die von LW unter Verwendung der Ausrüstung und Einrichtungen von LW im Rahmen der Bestellung durchgeführt werden, ob durch LW oder das Personal des Käufers, auf das Risiko des Käufers, soweit Verlust, Zerstörung oder Beschädigung Das Eigentum des Käufers ist während einer solchen Herstellung oder Dienstleistung betroffen, und LW haftet nicht für Verluste oder Schäden am Eigentum des Käufers, die während einer solchen Herstellung auftreten.
- Alle hierin enthaltenen Rechtsmittel von LW gelten nicht als ausschließlich, sondern gelten kumulativ und zusätzlich zu allen anderen gesetzlich oder nach Billigkeit zulässigen Rechtsmitteln. Kein Versäumnis von LW, Rechte oder Rechtsmittel aus diesem Vertrag auszuüben, und keine Verzögerung bei der Ausübung, gilt als Verzicht darauf, noch schließt eine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels durch LW eine andere weitere Ausübung davon aus.
- DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS IM RAHMEN DIESER GARANTIE UND DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG VON LW FÜR JEGLICHE VERLUSTE, VERLETZUNGEN UND SCHÄDEN JEGLICHER ART ODER NATUR AN PERSONEN ODER EIGENTUM (EINSCHLIESSLICH ANSPRÜCHE AUFGRUND VON VERTRAGSVERTRAG, FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDLICHER HAFTUNG, ANDERER DELIKT , ODER ANDERWEITIG) IST LW NACH VEREINBARUNG BEIDER PARTEIEN, ENTWEDER DIE WIEDERAUFNAHME ODER DEN ERSATZ DER DIENSTLEISTUNG ODER DES PRODUKTS ODER EINE ANGEMESSENE ANPASSUNG DES VOM KÄUFER FÜR SOLCHE DIENSTLEISTUNG ODER SOLCHES PRODUKT GEZAHLTEN PREISES VORZUNEHMEN.
- IN KEINEM FALL HAFTET LW FÜR ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART AN PERSONEN- ODER SACHSCHÄDEN. DIE PARTEIEN VEREINBAREN AUSDRÜCKLICH, DASS DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR DEN FALL BLEIBT, DASS DIE EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE ABHILFE DES KÄUFERS IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.
- DIE GEWÄHRLEISTUNG IN DIESEM ABSCHNITT 7 SCHLIESST ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN UND HAFTUNG AUS, WIE AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND UND OB VERTRAG, GERICHT ODER GESETZLICH ODER ANDERWEITIG.
- Der Käufer garantiert, dass (i) die vom Käufer weiterzuverkaufenden Produkte nach bestem Wissen und Gewissen zum Datum des Inkrafttretens nicht Gegenstand eines anhängigen, bevorstehenden oder drohenden Rechtsstreits oder Rechtsstreits sind; (b) alle Produkte für den beabsichtigten Gebrauch geeignet sind; und (c) der Käufer besitzt und/oder hat das Recht, Lizenzen an den Marken des Käufers zu erteilen und alle vom Kunden bereitgestellten Materialien an LW zur Aufnahme in die Produkte zu lizenzieren und zu liefern
- Schadenersatz.
- DER KÄUFER ÜBERNIMMT ALLE RISIKEN UND VERPFLICHTET SICH, LW GEGENÜBER ALLEN ANSPRÜCHEN UND HAFTUNG (EINSCHLIESSLICH DER HAFTUNG AUFGRUND EINER ANSPRÜCHE, DASS LW FAHRLÄSSIG ODER STRENG HAFTBAR IST) SCHADLOS ZU STELLEN UND SCHADLOS ZU HALTEN, DIE SICH ERGEBEN: (i) AUS EIGENTUM, DAS VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE AUS DEN PRODUKTEN HERGESTELLT WURDE GEMÄSS DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN GELIEFERT UND (ii) ALS ERGEBNIS DER NUTZUNG ODER DES BESITZES DER GEMÄSS DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN GELIEFERTEN PRODUKTE. Jegliche technische Beratung durch LW in Bezug auf die Verwendung der Produkte durch den Käufer hat keinen Einfluss auf die Einschränkungen der Garantien von LW oder der oben dargelegten Entschädigungsvereinbarung des Käufers.
- Der Käufer hält LW schad- und klaglos gegen alle Ausgaben, Schäden, Kosten oder Verluste, die sich aus Klagen oder Verfahren ergeben, die wegen Verletzung von Patenten oder Marken oder unlauterem Wettbewerb (i) im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Verkauf von LW-Produkten oder -Dienstleistungen in jeglicher Kombination, Methode oder Prozess und/oder (ii) die sich aus der Einhaltung der Entwürfe, Spezifikationen oder Anweisungen des Käufers durch LW ergeben, und/oder (iii) der Fahrlässigkeit oder des vorsätzlichen Fehlverhaltens des Käufers, (iv) der Verletzung geltender Gesetze durch den Käufer, oder (v) die Verletzung einer seiner Zusicherungen und Gewährleistungen durch den Käufer.
- Für den Fall, dass ein Vertreter oder Angestellter des Käufers auf dem Eigentum von LW verletzt wird, verpflichtet sich der Käufer, LW von jeglicher Haftung, Verlust, Schäden, Auslagen und Kosten, die sich aus dem die Verletzung verursachenden Vorfall ergeben, schad- und klaglos zu halten.
- Modelle, Zeichnungen, Arbeitsanweisungen, Muster, Gesenke, Formen, Vorrichtungen, Vorrichtungen und Werkzeuge, die für die Vertragserfüllung angefertigt oder bezogen werden, bleiben Eigentum und Besitz von LW, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
- Zuordnung. Der Käufer darf ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von LW keine Rechte abtreten oder Pflichten aus dem Vertrag übertragen.
- Einschränkung der Haftung. Der Käufer erklärt, dass jegliche Klage des Käufers gegen LW am oder vor dem ersten Jahrestag des Datums, an dem das Recht, der Anspruch, die Forderung oder der Klagegrund erstmals aufgetreten ist, eingeleitet werden muss.
- Geltendes Recht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts in den Vereinigten Staaten ausgelegt und seine Gerichte haben die nicht ausschließliche Zuständigkeit.